für die Lieferungen und Leistungen der GOP Catering GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren AGB genannt) gelten für die Lieferungen und Leistungen der GOP Catering GmbH & Co. KG (im Weiteren GOP Catering genannt), die vom Veranstalter (im Weiteren Kunde genannt) beauftragt werden.
1.2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB, Abweichungen von diesen AGB bedürfen ausschließlich der schriftlichen Bestätigung von GOP Catering.
2. Vertragsparteien, -abschluss, -haftung
2.1. Der Catering-Vertrag kommt durch schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Kunden gegenüber GOP Catering zustande.
2.2. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Kunde diese AGB an.
3. Warenangebot
3.1. Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von GOP Catering können sich saisonal bedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält sich GOP Catering einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
3.2. Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten, wobei GOP Catering gerne auf vom Kunden gewünschte Anpassungen eingeht. Im Angebotspreis enthalten ist, neben bis zu zwei schriftlichen Angebotsanpassungen, ein Termin vor Ort beim Kunden, zwecks Inaugenscheinnahme des Veranstaltungsortes. Angebotsanpassungen und weitere Termine beim Kunden vor Ort können seitens GOP Catering gesondert in Rechnung gestellt werden.
4. Leistungen, Preise, Zahlungen
4.1. GOP Catering ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4.2. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an GOP Catering verpflichtet. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von GOP Catering an Dritte.
4.3. Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Vereinbarte Preise im Privatverkehr enthalten die gesetzl. Mehrwertsteuer.
4.4. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang und ohne Abzug fällig, der Rechnungszugang kann auch per E-Mail erfolgen. Ein Verzug tritt ohne weitere Inverzugsetzung ab dem 8. Tag ab Zugang der Rechnung ein. GOP Catering kann ab diesem Tag Verzugszinsen oder andere Ausgleichsansprüche in Rechnung stellen.
4.5. GOP Catering ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sechs Kalenderwochen vor der Veranstaltung werden 50 % des gesamten Vertragspreises fällig, sofern dieser über 4.000,00 Euro liegt. Die Restzahlung von 50 % wird zwei Kalenderwochen vor der Veranstaltung fällig.
Bei einem Veranstaltungspreis unter 4.000,00 Euro ist GOP Catering berechtigt, den gesamten Vertragspreis 10 Werktage vor der Veranstaltung zu berechnen.
4.6. Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist GOP Catering berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheitsleistungen bis zum Auftragswert zzgl. 10% zu verlangen oder die Leistungserbringung abzulehnen.
5. Angebote, Optionen und freie Termine
5.1. Angebote von GOP Catering sind grundsätzlich sieben Werktage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen mit Ablauf dieser sieben Werktage.
5.2. Sollten dem Kunden freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.
5.3. Sollte dem Kunden Bildmaterial von bestimmtem Equipment (Theke, Foodstände, Mobiliar, Dekoration, Zubehör o.ä.) gesendet werden, besteht kein Anspruch auf exakt dieses Equipment, so lange das zur Verfügung gestellte den Anforderungen für die Veranstaltung erfüllt und nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
6. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, GOP Catering gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.
6.2. Reduzierungen oder Erhöhung der Teilnehmerzahlen sind GOP Catering bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Übersteigt die Erhöhung oder Reduzierung 20%, behält sich GOP Catering eine Anpassung der Fixkosten, der Pauschalen und der Personalplanung vor.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, GOP Catering spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, andernfalls kann der gewünschte Ablauf nicht gewährleistet werden. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, so kann GOP Catering zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft, insbesondere die Personalkosten, in Rechnung stellen.
7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. Stornierung/Umtausch/Kommission/Erstattung von Tickets
An Kunden herausgegebene Tickets sind von der Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung ausgeschlossen. In eigenem Ermessen kann GOP Catering die herausgegebenen Tickets gegen Wertgutscheine umtauschen.
7.2. Tritt der Kunde nach Vertragsunterzeichnung vom Vertrag zurück, so ist GOP Catering berechtigt, Stornierungsgebühren gemäß der nachfolgenden Staffelung zu erheben:
60-45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% des gesamten Vertragspreises
44-21 Tage vorher 50% des gesamten Vertragspreises
20-8 Tage vorher 75% des gesamten Vertragspreises
Ab 7 Tagen vorher 100% des gesamten Vertragspreises.
Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Kunden unabhängig vom Stornierungszeitraum zu 100% in Rechnung gestellt. Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstler, Eventlocation, Equipment, Techniker, DJ, Leihpersonal u.a.) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Kunde übernimmt diesbezüglich alle anfallenden Stornierungskosten.
Sollte der Rücktritt vom Vertrag mehr als 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, behält GOP Catering sich vor, für die Angebotserstellung 10% des Vertragspreises, aber maximal 500 € in Rechnung zu stellen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass seitens GOP Catering höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. GOP Catering bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Im eigentlichen Veranstaltungszeitraum erzielte Umsätze von GOP Catering können nicht verrechnet werden. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Kunden bedarf immer der Schriftform und muss von GOP Catering rückbestätigt werden.
7.3. GOP Catering kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) das Festhalten am Vertrag aufgrund von Ihm nicht zu vertretenden Umständen (z.B. höhere Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist. In diesen Fällen ist der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen.
b) wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.
c) der Inhaber oder Verpächter der Location die Veranstaltung untersagt. Auch in diesem Fall ist der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegenüber GOP Catering ausgeschlossen.
8. Termine, Lieferung
8.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, GOP Catering wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. die Leistung nicht innerhalb einer angemessen zu verlängernden Frist erbracht werden kann, wird GOP Catering von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit GOP Catering die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadensersatzanspruch seitens des Kunden.
8.2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Gewissen und Wissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei Auftragserteilung mitzuteilen, damit GOP Catering sich zeitlich, personell und organisatorisch auf diese Umstände einrichten kann. Fehlen GOP Catering solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, die den Lieferort betreffen, behält sich GOP Catering die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen, die durch erschwerte Aufbaubedingungen entstehen, gehen nicht zu Lasten von GOP Catering.
8.3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die GOP Catering selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Kunden zu beschaffen.
8.4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen gehen nicht zu Lasten von GOP Catering. Im Fall von Verzögerung aus vorher genannten Gründen verschieben sich die Termine um die Dauer der Behinderung.
9. Transport, Gefahrenübergang: Buffet-, Getränkelieferungen, Non-F&B-Lieferungen
9.1. Sofern vom Kunden Speisen-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse von GOP Catering nicht an Foodständen oder an mobilen Theken erhitzt, gekühlt und frisch zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen:
a) Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von GOP Catering.
b) GOP Catering übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Kunden keine Haftung.
9.2. Geschirr, Besteck, Gläser, Zelte, Bänke, Tische, Stühle, Zapfanlagen usw. verbleiben im Eigentum des Verleihers. GOP Catering ist berechtigt, die Örtlichkeit, auf die die Gegenstände gebracht wurden, zu betreten, um diese abzutransportieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten um solche, hinsichtlich derer der Kunde kein Hausrecht innehat, hat er dies anzuzeigen und eine Erlaubnis des Berechtigten zu übergeben. Bei Anlieferung hat der Kunde die Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter von GOP Catering verursacht, trägt der Kunde ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Zu ersetzen ist der Anschaffungspreis.
9.3. Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Kunden pfleglich zu behandeln. Geschirr und Gläser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen, um Transportschäden zu vermeiden. Bis zur Abholung und Übernahme durch GOP Catering haftet der Kunde in vollem Umfang für Verlust und Beschädigung.
10. Mängel und Gewährleistung
10.1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen GOP Catering unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert beanstandet werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Andernfalls gilt die Leistung von GOP Catering als vom Kunden akzeptiert.
10.2. GOP Catering versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. GOP Catering haftet nicht nach Ablieferung beim Kunden für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.
10.3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, sofern diese nicht durch einen Mitarbeiter von GOP Catering erfolgte, entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
11. Haftung durch GOP Catering
11.1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von GOP Catering infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet GOP Catering, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Mängeln, die GOP Catering verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
11.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die GOP Catering auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an die GOP Catering zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.
11.4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die GOP Catering im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern GOP Catering nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der GOP Catering gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
11.5. Ebenso wenig haftet die GOP Catering für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
11.6. Der Kunde ist verpflichtet, GOP Catering rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
12. Haftung des Kunden
12.1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Die Kosten daraus sind GOP Catering voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums von GOP Catering wird dies dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird GOP Catering den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Kunden verlangen. GOP Catering haftet keinesfalls für jegliches eingebrachtes Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.
12.2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunden. Eventuelle Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden durch GOP Catering gesondert berechnet.
13. Datenschutz
13.1. Die gespeicherten Daten des Kunden werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von GOP Catering kann der Kunde widersprechen.
14. Mediaklausel
14.1. Fotos und Videos, welche auf den Veranstaltungen von GOP Catering oder vom Kunden gemacht wurden, dürfen von GOP Catering für deren Werbezwecke unter Einhaltung der DSGVO ausdrücklich genutzt werden.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
15.2. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz der GOP Catering.
15.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Bielefeld, soweit der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Bielefeld.
15.4. Es gilt deutsches Recht.
15.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Fassung November 2023